Notwehr

Eine durch Notwehr (§ 227 BGB) gebotene Handlung ist nicht widerrechtlich. Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwehren.

Der Angriff kann sich nicht nur gegen Leben und Gesundheit richten, jedes Rechtsgut darf geschützt werden.

Hat der Angriff aufgehört, so darf man nicht mehr gegen den Gegner vorgehen.

Jede Form von Vergeltung ist strafbar.

Gegenwärtig ist der Angriff bereits, wenn er unmittelbar bevorsteht. Bei jeder Verteidigung ist Rücksicht in Form der Verhältnismäßigkeit zu nehmen.

Mensch denke aber auch daran, dass er alles verantworten muss: vor dem Gesetz und sich selbst!